Ampel-Pläne, was bleibt, was nicht?
Nach dem Aus der Ampelkoalition werden einige Gesetzespläne, über die wir hier berichtet haben, erst mal auf Eis gelegt. Eine neue Regierung muss sich wieder neu darum kümmern, wenn sie das denn will. Hier ein Überblick über den Stand der Dinge bei den Vorhaben, die sozialrechtliche Relevanz haben.
Kindergrundsicherung
Mit der Kindergrundsicherung sollte ursprünglich nicht nur das Leistungsniveau erhöht, sondern auch mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht werden. Bisherige finanzielle Förderungen wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II/XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes sollten in einer Leistung gebündelt, die aus zwei Bestandteilen bestehen wird, dem für alle Kinder und Jugendlichen zu zahlenden Garantiebetrag sowie ergänzend einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag. Die Schnittstellen zu Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss, Wohngeld und BAföG sollen möglichst reibungsslos geregelt werden. Die Kindergrundsicherung soll einfach und unbürokratisch sein, das Antragsverfahren digitalisiert und weitgehend automatisiert.
Familienzeit
Umsetzungsversuch einer EU-Richtlinie, gescheitert an der Finanzierung. Kernpunkt sollte ein zweiwöchiger Sonderurlaub nach einer Geburt sein, parallel zum Mutterschaftsurlaub. Zehn Arbeitstage sollten Partnerinnen oder Partner der Mutter künftig nach der Geburt freigestellt werden. Alleinerziehende hätten eine Person aus ihrem Bekanntenkreis benennen können, der der Anspruch auf den Sonderurlaub dann zugesprochen wird.
Rente
Die Reform der privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) ist erst mal gescheitert, das war ein Projekt von Ex-Finanzminister Lindner. Damit sollte es möglich sein, mit Steuerförderung in ETFs ( börsengehandelte Fonds) zu investieren. Dagegen hofft der Bundesarbeitsminister darauf, dass sein Rentenpaket 2 die parlamentarischen Hürden noch vor den Neuwahlen schafft. Die Chancen stehen allerdings nicht gut. In dem Rentenpaket 2 geht es vor allem um die Stabilisierung des Rentenniveaus und um die Einführung des „Generationenkapitals“ (Aktienrente).
Krankenhausreform
Die Krankenhausreform sollte eigentlich am 22.11.24 abschließend im Bundesrat beschlossen werden. Noch ist aber nicht entschieden, ob der Bundesrat nicht doch den Vermittlungsausschuss anruft und die Reform damit auch erstmal blockiert.
Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kindersofortzuschlag
Die jeweiligen Anpassungen stecken im „Steuerfortentwicklungsgesetz„. Dieses Gesetz möchte die Bundesregierung dringend noch verabschieden. Eigentlich dürfte das kein Problem sein, denn auch FDP und CDU/CSU haben keine Einwände. Allerdings umfasst das Gesetz noch weitere Punkte, ist insgesamt ziemlich umfangreich und muss auch noch durch den Bundesrat. Das könnte zu Verzögerungen führen. Im Zweifel würden die neuen Beträge aber auch rückwirkend gelten.
Rechengrößen in der Sozialversicherung
Auf die neuen Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße in der Sozialversicherung hat sich die Ampel am Mittwoch, wenige Stunden vor ihrem Aus, noch geeinigt. Dadurch zahlen Gutverdienende mehr Sozialabgaben. Es gibt ab 1. Januar 2025 keine Unterschiede mehr zwischen „neuen“ und „alten“ Bundesländern. Nur der Bundesrat muss am 22. November noch zustimmen.
SGB III und SGB II – Sanktionen
Die SGB II und SGB III Änderungen im Rahmen der „Wachstumsinitiative“ werden nun nicht mehr verabschiedet werden. Das heißt die Regelungen zu den Verschärfungen im Sanktionsrecht, zu monatlichen Meldeterminen, höhere zumutbare Pendelzeiten werden erst einmal nicht kommen.
Quellen: Bundestag, FOKUS-Sozialrecht, ZEIT, Tagesschau, Frankfurter Rundschau
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