Antrag zu nichtinvasiven Pränataltests
Der Bundestag berät am Mittwoch, 24. April 2024, erstmals über einen interfraktionellen Antrag von 121 Abgeordneten von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests – Monitoring der Konsequenzen und Einrichtung eines Gremiums“ (20/10515). Im Anschluss an die rund 45-minütige Aussprache soll der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen werden.
Systematische Auswertung
Die Abgeordneten fordern, die Folgen der Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) systematisch auszuwerten. Nach der Einigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sei der NIPT seit Juli 2022 eine Kassenleistung, sofern die Schwangere zusammen mit der Gynäkologin zu dem Schluss komme, dass der Test notwendig sei.
Jedoch regele der G-BA weder in den Mutterschaftsrichtlinien (MuRL) noch in der „Versicherteninformation Bluttest auf Trisomien/Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21“ ausreichend klar, wann dieser Bluttest zur Anwendung kommen sollte.
Es sei zu befürchten, dass den Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen werde, den NIPT vornehmen zu lassen, auch damit sich Ärzte absichern können. Dies könnte dazu führen, dass der Test so regelmäßig angewendet werde, dass es faktisch einer Reihenuntersuchung gleichkomme.
Einerseits zeige die wissenschaftliche Auswertung zur Versicherteninformation des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG), dass die Mehrheit der Befragten angebe, sich frei für oder gegen den Test entscheiden zu können. Jedoch empfänden etwa 30 Prozent der Befragten die Versicherteninformation als klare Empfehlung zugunsten des Bluttests. Andererseits verließen sich vermehrt Schwangere nach einem negativen NIPT-Ergebnis darauf, dass sie ein gesundes Kind gebären werden und verzichteten etwa auf das Ersttrimesterscreening.
Monitoring zu den Folgen der Kassenzulassung
Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag ein Monitoring zur Umsetzung und zu den Folgen der Kassenzulassung, um zeitnah belastbare Daten zu verschiedenen Aspekten erheben und auswerten zu können.
Zudem sollte ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft.
Masterarbeit zu den Einstellungen
Interessant bei dem Thema ist auch die Masterarbeit von Johanna Martens an der Medical School Hamburg: „Einstellungen und Meinungen zu Trisomie 21, die auf den Entscheidungsprozess bei pränataler Diagnostik Einfluss nehmen“.
In der vorliegenden Arbeit werden Zusammenhänge zwischen den Einstellungen zu
Menschen mit Trisomie 21 und den etablierten nicht-invasiven pränatalen Tests (NIPT) in der Schwangerschaft untersucht.
Es konnten signifikante Zusammenhänge zwischen der Einstellung zu Menschen mit
Trisomie 21 und der Häufigkeit des Kontaktes zu ihnen ausgemacht werden. Im Klartext: Je weniger über Menschen mit Trisomie 21 bekannt ist und je weniger Kontakt zu diesen Menschen, desto häufiger wird ihnen – und ihren Angehörigen – ein qualitativ schlechtes, leiderfülltes Leben zugeschrieben. Menschen mit Trisomie 21 schätzen ihre Lebensqualität deutlich höher ein. Auch die Fremdbewertung der Lebensqualität von Menschen mit Trisomie 21 wird am höchsten von Personen mit häufigem Kontakt zu ihnen eingeschätzt.
Ohrenkuss
Wer wenig oder keinen Kontakt zu Menschen mit Down-Syndrom (Trisomie 21) hat, dem sein zum Einstieg Ohrenkuss empfohlen. Ohrenkuss ist ein 1998 gegründetes Magazin von Menschen mit Down-Syndrom.
Quellen: Bundestag, Medical School Hamburg, Ohrenkuss
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