
Aufarbeitung und Prävention von sexuellem Missbrauch
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen soll der Schutz von Minderjährigen vor sexuellem Missbrauch verbessert werden. Strukturen, die dazu beitragen, sexuelle Gewalt zu verhindern, will die Bundesregierung stärken. Zum einen durch eine vom Parlament gewählte Person als Unabhängige Bundesbeauftragte oder Unabhängiger Bundesbeauftragter, zum anderen durch einen dort angesiedelten Betroffenenrat und eine Unabhängige Aufarbeitungskommission.
Bundesbeauftragte und Aufarbeitungskommission sollen der Neuregelung entsprechend künftig regelmäßig über das Ausmaß sexuellen Kindesmissbrauchs und den aktuellen Stand zu Schutz, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung in Deutschland berichten, damit zielgerichteter gehandelt werden kann.
Konstant hohe Opferzahlen
Kinder und Jugendliche vor allen Formen von Gewalt, insbesondere vor sexueller
Gewalt und Ausbeutung, zu schützen, zählt zu den grundlegenden Aufgaben des Staates und der Gesellschaft. Aus den in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023 ersichtlichen Entwicklungen resultiert ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Denn die Daten der jährlichen PKS zu kindlichen Gewaltopfern weisen ein konstant hohes Niveau aus, das nicht hingenommen werden kann. Die PKS weist 3.443 Fälle von Kindesmisshandlung mit insgesamt 4.336 Opfern aus. Insbesondere aber die Fallzahlen des sexuellen Missbrauchs von Kindern sind mit 16.375 Fällen (2022: 15.520) konstant hoch. Insgesamt weist die PKS hier 18.497 Opfer aus, 75,6 Prozent davon waren weiblich. 16.291 Opfer waren zwischen sechs und 14 Jahren alt, 2.206 betroffene Kinder waren jünger als sechs Jahre.
Ziele des Gesetzes
Der Gesetzentwurf verfolgt daher folgende Ziele:
- Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
und Einführung einer forschungsbasierten Berichtspflicht, - stärkere Beachtung der Belange von Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt oder Ausbeutung erfahren oder erfahren haben,
- Fortentwicklung von Aufarbeitungsprozessen in Deutschland und Sicherstellung beratender Unterstützung zur individuellen Aufarbeitung und
- die weitere Stärkung von Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz.
Teil der UN-Agenda
Dieser Gesetzentwurf steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung
der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 „Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für
nachhaltige Entwicklung“ und trägt insbesondere zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 16 bei, leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufzubauen und Missbrauch und Ausbeutung von
Kindern, den Kinderhandel, Folter und alle Formen von Gewalt gegen Kinder zu
beenden.
Quellen: Bundestag, UNO, FOKUS-Sozialrecht, Tagesschau
Abbildung: unric.org https://e4k4c4x9.delivery.rocketcdn.me/de/wp-content/uploads/sites/4/2019/11/SDG-16-Graphic.jpg