Ausbildungsgarantie
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (AWBG) vom Juli letzten Jahres gab die Bundesregierung unter anderem das Versprechen einer „Ausbildungsgarantie“. Mit vier Förderinstrumenten soll das Versprechen eingelöst werden:
- Berufsorientierungspraktikum,
- Mobilitätszuschuss,
- Anpassungen bei der Einstiegsqualifizierung und
- Neuregelung der Außerbetriebliche Berufsausbildung
Berufsorientierungspraktikum
Seit April 2024 fördern Agenturen für Arbeit und Jobcenter Praktika zur Berufsorientierung in Betrieben. Dabei können auch notwendige Kosten, wie zum Beispiel Fahrt- oder Unterkunftskosten übernommen werden. Intensive Beratung zur Berufsorientierung und Berufswahl ergänzen dieses Förderinstrument.
Mobilitätszuschuss
Der Mobilitätszuschuss unterstützt junge Menschen, die bereit sind, für eine betriebliche Berufsausbildung umzuziehen. Mit dem Zuschuss können Auszubildende bis zu zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr finanziert bekommen.
Einstiegsqualifizierung
Als drittes Element der Ausbildungsgarantie traten zum 1. April neue Regelungen bei der Einstiegsqualifizierung in Kraft. Sie kann nun in Teilzeit absolviert werden und die Mindestdauer wird von sechs auf vier Monate verkürzt. So können mehr Jugendliche und Betriebe die Einstiegsqualifizierung nutzen, beispielsweise auch mehr Menschen mit Behinderungen. Das soll einem inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarkt stärken.
Außerbetriebliche Berufsausbildung
Zum 1. August 2024 wird schließlich die Außerbetriebliche Berufsausbildung neu geregelt. Für bestimmte Jugendliche gilt dann tatsächlich, dass sie eine Berufsausbildung „garantiert“ bekommen. Einen Anspruch darauf haben alle, die
- sich nachweislich erfolglos beworben haben,
- die Berufsberatung in Anspruch genommen haben,
- von der Agentur für Arbeit nicht vermittelt werden konnten und
- in einer Region leben, die als unterversorgt gilt, das heißt, in der es nicht genug Ausbildungsplätze gibt.
Damit die Ausbildungsgarantie greift, müssen alle 4 Bedingungen erfüllt sein.
Bildungsträger
Die „außerbetriebliche Berufsausbildung“ (BaE) wird von Bildungsträgern angeboten, die von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter dafür beauftragt und bezahlt werden. Der praktische Teil der Berufsausbildung wird entweder in Werkstätten des Bildungsträgers oder in einem Ausbildungsbetrieb absolviert, mit dem der Bildungsträger zusammenarbeitet. Der theoretische Teil findet in der Berufsschule statt.
Dauer
Die außerbetriebliche Berufsausbildung dauert – je nach gewähltem Ausbildungsberuf – in der Regel zwischen 24 und 42 Monaten. Die Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert. Während der gesamten Dauer der außerbetrieblichen Ausbildung ist es das Ziel, die Auszubildenden in eine betriebliche Ausbildung zu vermitteln.
gleichwertiger Berufsabschluss
Die außerbetriebliche Berufsausbildung findet in anerkannten Ausbildungsberufen statt und endet erfolgreich mit einem vollqualifizierenden und formell gleichwertigen Berufsabschluss.
Quellen: BMAS, Tagesschau, DGB,
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