06.06.2024

Jetzt doch: Erhöhung der BAföG-Sätze

In seiner Stellungnahme zu den aktuellen BAföG Reformplänen hatte der Bundesrat es am 26. April 2024 für erforderliche gehalten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Bedarfssätze mindestens auf das Bürgergeld-Niveau anzuheben. Der derzeitige BAföG-Bedarf für Studierende liege mit 452 Euro deutlich unter dem Grundbedarf beim Bürgergeld in Höhe von 563 Euro. Eine derartige Ungleichbehandlung sei nicht zu rechtfertigen. Die gestiegenen Lebenshaltungskosten sollten bei den Bedarfssätzen berücksichtigt werden, damit das BaföG existenzsichernd ausgestaltet sei.

Existenzsichernde Bedarfssätze

Auch die Mehrheit der Experten in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am letzten Mittwoch beanstandete die ausbleibende Erhöhung des BAföG-Grundbedarfs und forderte existenzsichernde Bedarfssätze.

Noch am gleichen Tag beschloss das Bundeskabinett genau das zu tun mit einer „Formulierungshilfe„, mit der in den Gesetzentwurf auch eine Erhöhung der Bedarfssätze eingebaut werden soll.

Bedarfssätze und Freibeträge steigen

Durch die nun vom Bundeskabinett beschlossenen Änderungen sollen sowohl die Grundbedarfsätze als auch die Freibeträge und die Wohnkostenpauschale steigen. Konkret bedeutet dies, dass Grundbedarfsätze um 5 Prozent, die Freibeträge um insgesamt 5,25 Prozent und die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und Schülerinnen und Schüler von 360 auf 380 Euro angehoben werden.

Aktuelle Änderungspläne sind nun:

  • Die Grundbedarfsätze des BAföG werden um fünf Prozent angehoben.
  • Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende und Schülerinnen und Schüler wird von 360 auf 380 Euro angehoben.
  • Wer vor der Aufnahme eines Studiums bestimmte Sozialleistungen bezieht, hat einen Anspruch auf eine einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro. Sie wird als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Die Freibeträge vom Einkommen der Eltern und der Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise -partner der Geförderten werden um insgesamt 5,25 Prozent angehoben.
  • Ebenso werden die Freibeträge, die bei der Darlehensrückzahlung gelten, um nun insgesamt 5,25 Prozent erhöht.
  • Der Freibetrag für eigenes Einkommen der Geförderten wird so angepasst, dass sie bis zum Umfang eines sogenannten Minijobs hinzuverdienen können, ohne dass es auf den BAföG-Anspruch angerechnet wird.
  • Es wird ein sogenanntes Flexibilitätssemester eingeführt, das allen Studierenden einmalig die Möglichkeit gibt, ohne Angabe von Gründen über die Förderungshöchstdauer hinaus für ein Semester weiter BAföG zu erhalten. Damit ist es zum Beispiel möglich, sich ganz auf die Abschlussarbeit zu konzentrieren, auch wenn die formale Regelstudienzeit leicht überschritten wird.
  • Ein Fachrichtungswechsel kann künftig ohne negative Folgen für den BAföG-Anspruch auch noch etwas später im Studium vorgenommen werden.
  • Zudem soll der bürokratische Aufwand bei der Beantragung und Bewilligung des BAföG reduziert werden. Dies soll beispielsweise durch angemessene Pauschalierungen und Verzicht auf Anrechnungsregelungen geschehen.

Keine Erhöhung der Mindestraten

Wie die Tagesschau berichtet, wird der ursprüngliche Plan, die Mindestraten (§ 18 BAföG) bei der BAföG-Rückzahlung von 130 auf 150 Euro im Monat zu erhöhen, nicht umgesetzt. Es bleibt dabei, dass maximal 10.010 Euro Schulden getilgt werden müssen, denn nach 77 abgezahlten Raten wird in der Regel der Rest erlassen.

Gültig ab August/Oktober 2024

Auch das BAföG für Schüler soll angehoben werden. Die vorgesehenen Änderungen des BAföG sollen zum Beginn des Schuljahres 2024/25 beziehungsweise zum Wintersemester 2024/25 in Kraft treten.

Quellen: Bundestag, Bundesregierung, Tagesschau, FOKUS-Sozialrecht

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