Kinderzuschlag 2024
Eltern, deren Einkommen nicht oder nur knapp für die Familie reicht, erhalten ab dem 1. Januar 2024 mehr Unterstützung durch den Kinderzuschlag (KiZ): Der mögliche Höchstbetrag steigt dann auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind, bislang waren es 250 Euro.
Existenzminimum bestimmt die Höhe
Der Kinderzuschlag wird entsprechend der Entwicklung des Existenzminimums und unter Berücksichtigung des jeweiligen (Erst-)Kindergeldes dynamisiert. Das Existenzminimum wird regelmäßig alle zwei Jahre in einem Bericht der Bundesregierung über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern (Existenzminimumbericht) ausgewiesen. Maßgeblich für den Höchstbetrag des Kinderzuschlags ist ein Zwölftel dieses Betrags. Ein Teil davon wird durch das Kindergeld abgedeckt. Ein weiterer Teil wird durch die Leistungen für Bildung und Teilhabe abgedeckt. Was dann übrig bleibt bestimmt die Höhe des Kinderzuschlags.
Wenn für ein Kalenderjahr noch kein Existenzminimumbericht vorliegt, orientiert sich die Höhe des Kinderzuschlags an der Mindestunterhaltsverordnung.
Familien mit geringem Einkommen
Mit dem Kinderzuschlag entlastet die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) Familien mit geringem Einkommen. Sie können den KiZ zusätzlich zum Kindergeld und gegebenenfalls zum Wohngeld erhalten. Die konkrete Höhe richtet sich nach den persönlichen Lebensumständen der Familie.
Wer den die KiZ bereits beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Januar 2024 automatisch angepasst.
Familien, die KiZ erhalten, haben zudem Anspruch auf finanzielle Hilfen aus dem Bildungspaket und können sich beispielweise von den KiTa-Gebühren befreien lassen.
KiZ-Lotse
Ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können Eltern vorab mit dem KiZ-Lotsen prüfen. In wenigen Schritten erfahren sie, welche Informationen von ihnen benötigt werden und ob sie die Voraussetzungen für den Kinderzuschlag erfüllen.
Alle Informationen rund um den Kinderzuschlag gibt es auf der Seite Kinderzuschlag verstehen.
Quellen: Agentur für Arbeit, SOLEX, FOKUS-Sozialrecht
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