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Arbeitslosenversicherung, Arbeitsförderung (SGB III)
Aufgabe der Arbeitsförderung ist es, Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen. Zudem sind Versicherte gegen die Folgen von Arbeitslosigkeit finanziell abgesichert (ALG).
Vorschriften
Das SGB III und alle zum Themengebiet gehörigen Vorschriften von A-Z
Aktuelle Rechtsprechung
Ausgewählte Entscheidungen zum Sachgebiet