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Rentenversicherung (SGB VI)
Die Rentenversicherung schützt die Versicherten bei Gefährdung ode Minderung der Erwerbsfähigkeit. Bei Erreichen der Altersgrenze wird zur Sicherung des Lebensunterhalts eine Altersrente ausgezahlt; im Todesfall erstreckt sich der Schutz auf die Hinterbliebenen.
Vorschriften
Das SGB VI und alle zum Themengebiet gehörigen Vorschriften von A-Z
Aktuelle Rechtsprechung
Ausgewählte Entscheidungen zum Sachgebiet