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Sozialhilfe (SGB XII)
Personen, die nicht arbeitsfähig oder im Rentenalter sind und aus eigenen Mitteln ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können oder die sich in einer besonderen Lebenslage nicht selbst helfen können, wird Sozialhilfe gewährt.
Vorschriften
Das SGB XII und alle zum Themengebiet gehörigen Vorschriften von A-Z
Aktuelle Rechtsprechung
Ausgewählte Entscheidungen zum Sachgebiet
Grundsätze der Sozialhilfe
Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung (SGB XII)
Hilfen zur Gesundheit
Hilfe zur Pflege
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Hilfe in anderen Lebenslagen
Eingliederungshilfen
Eingliederungshilfe (2020)
Zum 1.1.2020 wird die Eingliederungshilfe vom SGB XII in das SGB IX (Teil 2) überführt und strukturell an die Vorgaben des Bundesteilhabegesetzes angepasst (Personenzentrierung, Fachleistungsbezug).