Sachgebiete
SOLEX - gegliedert nach Sachgebieten
Sozialgesetzbuch auf einen Blick
Alle 13 Bücher des Sozialgesetzbuchs sowie die in § 68 SGB I aufgeführten Besonderen Teile des Sozialgesetzbuchs. Von hier können die einzelnen Paragrafen der SGBs schnell erreicht werden.
Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Erwerbsfähige Hilfebedürftige werden bei Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützt. Soweit notwendig, wird der Lebensunterhalt durch finanzielle Hilfen (Bürgergeld, KdU) gesichert.
Arbeitslosenversicherung, Arbeitsförderung (SGB III)
Aufgabe der Arbeitsförderung ist es, Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen. Zudem sind Versicherte gegen die Folgen von Arbeitslosigkeit finanziell abgesichert (ALG).
Ausbildungsförderung (BAföG, SGB III)
Ziel der Ausbildungsförderung ist es, Schülern und Studierenden Chancengleichheit bei einer qualifizierten Ausbildung zu gewährleisten.
Krankenversicherung (SGB V)
Ziel der Krankenversicherung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen.
Rentenversicherung (SGB VI)
Die Rentenversicherung schützt die Versicherten bei Gefährdung ode Minderung der Erwerbsfähigkeit. Bei Erreichen der Altersgrenze wird zur Sicherung des Lebensunterhalts eine Altersrente ausgezahlt; im Todesfall erstreckt sich der Schutz auf die Hinterbliebenen.
Unfallversicherung (SGB VII)
Aufgaben: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermeiden, Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit sowie Entschädigungen an den Versicherten und seine Hinterbliebenen gewähren.
Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
Aufgabe: die Entwicklung junger Menschen zu fördern und die Erziehung in der Familie zu unterstützen und zu ergänzen.
Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Eingliederungshilfe (SGB IX)
Ziel aller Leistungen ist, dass Menschen mit Behinderungen oder Menschen, denen eine Behinderung droht ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben in Gesellschaft und Beruf führen können. Für Menschen mit Schwerbehinderungen gibt es besondere Schutzvorschriften.
Pflege (SGB XI), Heimrecht, Betreuung
Aufgabe der Pflegeversicherung ist die soziale Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Zum Themenbereich gehören das Betreuungsrecht sowie das Heimrecht
Sozialhilfe (SGB XII)
Personen, die nicht arbeitsfähig oder im Rentenalter sind und aus eigenen Mitteln ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können oder die sich in einer besonderen Lebenslage nicht selbst helfen können, wird Sozialhilfe gewährt.
Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV)
Trägt die Allgemeinheit eine besondere Verantwortung für erlittene Gesundheitsschäden, dann wird ein Schadensausgleich aus öffentlichen Mitteln gewährt.
Soziale Förderung, finanzielle Entlastungsinstrumente
Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld, Steuervergünstigungen für Familien und Unterhaltssicherung für Wehrdienstleistende sollen dazu beitragen, durch finanzielle Hilfestellungen in unterschiedlichen Bedarfslagen, eine soziale Chancengleichheit herzustellen.
Aussiedler, Ausländer, Asylbewerber
Das Sozialleistungsrecht gilt in Teilbereichen nicht oder nur begrenzt für Ausländer.
Beratung, Verfahren, Pfändungsschutz
In der Beratung spielt das sozialrechtliche Verfahrensrecht eine entscheidende Rolle: Verwaltungsakt, Widerspruch, Klage, Kosten.