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16.02.2024

Sichere Schulwege

Für mehr Sicherheit für Schulkinder ist die Einrichtung von Schulstraßen in Deutschland bereits heute möglich. Beleg dafür ist ein im Dezember veröffentlichtes und jetzt finalisiertes Rechtsgutachten beauftragt von Kidical Mass Aktionsbündnis, Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW) und dem ökologischen Verkehrsclub VCD. 

Zögerliche Kommunen

Dem Gutachten zufolge haben Kommunen vielfältige Möglichkeiten Schulstraßen einzurichten und diese nur für den Rad- und Fußverkehr freizugeben. Dennoch waren die Kommunen bislang zögerlich. Entsprechende Erlasse auf Landesebene fehlten. Das ändert sich jetzt.

NRW mit landesweiter Regelung

Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland eine landesweite Regelung für Schulstraßen herausgegeben. Der Erlass empfiehlt eine Teileinziehung von Straßen und die Absperrung durch Poller oder Schranken.

Gefahren für auf dem Schulweg

Unter einer „Schulstraße“ ist im derzeitigen Sprachgebrauch die temporäre Sperrung einer Straße für den Kfz-Verkehr im Nahbereich einer Schule zu den maßgeblichen Bring- und Holzeiten zu verstehen. Insbesondere an Grundschulen ist oftmals zu beobachten, dass Schulkinder mit Kraftfahrzeugen bis vor den Haupteingang gebracht bzw. dort abgeholt werden. Dies kann zu kritischen Verkehrssituationen führen, wenn der Bring- und Holverkehr mit seinen negativen Begleiterscheinungen (Stauungen, Parkraumsuche, Park- und Wendemanöver, Rangiervorgänge etc.) auf Schulkinder trifft, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen.

Verkehrssicherheit von Schulkindern

Die Einrichtung einer Schulstraße dient daher in erster Linie der Verkehrssicherheit von Schulkindern und kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits heute rechtssicher erfolgen. Neben der Möglichkeit, eine Schulstraße im Rahmen einer Veranstaltung unter Verwendung von z. B. mobilen Sperrelementen herzustellen, kann zur dauerhaften Einrichtung mit Verkehrszeichen auf das vorhandene Instrumentarium der StVO und auf das aktuelle Straßenrecht zurückgegriffen werden.

Hoffnung auf bundesweite Verbreitung

Der Erlass aus Nordrhein-Westfalen sei ein Riesenerfolg, so Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Mit dem Erlass machen wir einen sehr großen Schritt nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern es ist ein Meilenstein hin zur bundesweiten Verbreitung von Schulstraßen und damit zu mehr Sicherheit auf Schulwegen. Dieses Signal geht jetzt von Nordrhein-Westfalen aus: Schulstraßen werden kommen, zuerst in Nordrhein-Westfalen, bald schon in ganz Deutschland.

Quellen: Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW) , VCD, Kidical Mass, MUNV-NRW (Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr)

Abbildung: pixabay.com anaterate2.jpg