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02.09.2023

Bürgergeld 2024

Ab Januar 2024 soll das Bürgergeld um etwa 12 Prozent steigen. Mit der Anfang 2023 in Kraft getretenen Bürgergeld-Reform sollten die Sätze schneller als in der Vergangenheit an die Inflation angepasst werden können. Bei der Berechnung wird das Lohn- und Inflationsniveau für die Regelsätze des Folgejahres bis zum zweiten Quartal des aktuellen Jahres berücksichtigt.

So sollen die Regelsätze aussehen:

RegelbedarfsstufenPersonenkreis
20242023
Regelbedarfsstufe 1Alleinstehende
563 EUR502 EUR
Regelbedarfsstufe 2volljährige Partner 
innerhalb Bedarfsgemeinschaft
506 EUR451 EUR
Regelbedarfsstufe 3Erwachsene unter 25 Jahren
im Haushalt der Eltern
451 EUR402 EUR
Regelbedarfsstufe 4Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahren
471 EUR420 EUR
Regelbedarfsstufe 5Kinder zwischen 6 – 13 Jahren
390 EUR348 EUR
Regelbedarfsstufe 6Kinder von 0 bis 5 Jahren
357 EUR318 EUR

Die Reaktionen auf die angekündigte Erhöhung des Bürgergelds waren erwartbar. Dem Verfahren für die Fortschreibung der Regelsätze für das Bürgergeld hat am Ende im Bundestag auch die CDU im letzen Jahr zudestimmt. Auch Jens Spahn, der das offensichtlich vergessen hat und nun mit falschen Zahlen Stimmung machen will.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hält die Regelsatzanpassung für ein gutes Signal, der Paritätische Gesamtverband hingegen weist auf seine eigenen Berechnungen hin, wonach der Regelsatz bei 813 Euro liegen müsse.

Quellen: Haufe, Sozialverband Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Tagesschau

Abbildung: pixabay.com money-g13f5232b3_1280.jpg