Bürgergeld-Freibeitrag bei FSJ und BFD
Freiwillige, die einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) leisten, hierfür ein Taschengeld bekommen und im Bürgergeld-Bezug stehen, erhalten ebenfalls einen Freibetrag für dieses Taschengeld. Die Höhe des Freibetrages für das Taschengeld im FSJ oder BFD ist abhängig vom Alter der Freiwilligen. Wenn die Freiwilligen unter 25 Jahre sind, so können sie das Taschengeld in voller Höhe behalten, denn es besteht ein Freibetrag von 520 Euro. Das Taschengeld im FSJ oder BFD erreicht diese Höhe nicht.
Sind die Freiwilligen 25 Jahre oder älter, so steht ihnen ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 250 Euro zu. Diese Regelung entspricht der bei der allgemeinen ehrenamtlichen Tätigkeit.
Vergessen, aber…
Die Bundesfreiwilligendienst-Leistenden über 25 Jahre wurden im ursprünglichen Bürgergeldgesetz schlichtweg vergessen. Erst eine nachträgliche Änderung, verpackt im „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts„, schaffte Abhilfe.
…keine Absicht
Zur Begründung schreibt die Bundesregierung, dass durch das Bürgergeld-Gesetz zum 1. Juli 2023 die Regelung zur Höhe des Absetzbetrages von dem Taschengeld, das junge Menschen nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder
Jugendfreiwilligendienstegesetz erhalten, geändert wurde. Für Leistungsberechtigte, die an einem Freiwilligendienst teilnehmen und die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wurde der Grundabsetzbetrag auf derzeit 520 Euro angehoben. Im Zuge der Änderung wurde die bisherige Regelung des § 11b Absatz 2 Satz 6 SGB II
ersatzlos gestrichen. Dadurch entfiel auch der Freibetrag für Personen über 25 Jahren. Diese Schlechterstellung der Personen über 25 Jahren war nicht beabsichtigt.
Mit der Änderung wird sichergestellt, dass der bislang im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch geregelte Absetzbetrag in Höhe von 250 Euro für erwerbsfähige Freiwillige, die einen Dienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz oder nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz leisten und die das 25. Lebensjahr vollendet haben, erhalten bleibt.
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Weitere Regelungen zu Einkommensanrechnung bei Ausbildung, Nebenjobs und Ferienjobs siehe hier.
Quellen: Bundestag, FOKUS Sozialrecht, Thomas Knoche: Grundlagen – SGB II: Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Walhalla Fachverlag; 3., aktualisierte Edition (28. Februar 2023)
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